Seit über 10 Jahren gibt es zunehmend auch für Kunden einer privaten Voll- oder stationären Zusatzversicherung eine Chipkarte mit maschinenlesbaren Patientendaten. Sie stellt das Gegenstück zur Krankenkarte in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Chipkarte erleichtert die Erfassung von grundlegenden Patientendaten wie Name, Anschrift und Versicherungsnummer, wenn man sich bei einem Arzt oder Krankenhaus vorstellt. Davor war es jedoch keine Selbstverständlichkeit eine solche Karte auszugeben. Und es ist für Privatversichrte auch heutzutage nicht zwingend, zum Behandlungsbeginn eine Chipkarte vorzulegen. Im Gegenteil, es besteht grundsätzlich keine Pflicht dazu, wenn man sie mal vergessen haben sollte oder wenn man generell auf ihre Vorteile verzichten will.
Die Chipkarte für Privatversicherte stellt für Patienten wie Behandler eine sinnvolle Erleichterung dar. So kann ein Krankenhaus schon bei der Aufnahme sicher sein, dass die Direktabrechnung klappt, wenn zum Versicherer auch die Versicherungsnummer und gegebenenfalls Kontaktmöglichkeiten sofort eingelesen werden können. Der Patient andererseits wird so von der Abrechnung per Vorleistung entlastet, zumal bei stationärer Behhandlung schnell große Summen anfallen. In manchen ambulanten Privatpraxen ist sie als Nachweis der Privatversicherung praktisch und schafft so ein vertrauensvolles Klima zwischen Patient und Arzt. Patientendaten über Krankengeschichte oder andere schützenswerte Bereiche der Informationen zur Person werden auf der Chipkarte nicht gespeichert.
Bei so manchen großen und althergebrachten privaten Krankenkassen wie z.B. der DKV, Allianz oder Signal Iduna gab es in den 90er-Jahren Vorläufersysteme zur Chipkarte, die sich nie durchgesetzt haben. Jede Krankenkasse etablierte ihr eigenes System hatte, es handelte sich also um typische Insellösungen. Verständlcherweise wurden danach einheitliche Chipkarten eingeführt, die zu den Lesegeräten für Versicherungskarten der gesetzlich Versicherten mittlerweile so gut wie überall kompatibel sind.