Eine Charterversicherung umfasst verschiedene Versicherungsarten für Risiken im speziellen Fall des Charterns. Dazu gehören die 1.) Reiserücktrittskostenversicherung, in die auch die Insolvenz des Charterbetreibers eingeschlossen werden kann, 2.) die Skipper-Haftpflichtversicherung , 3.) die Kautionsversicherung, 4.) die Skipper-Insassenunfallversicherung und 5.) die Auslands-Krankenversicherung.

Reiserücktrittskostenversicherung
Diese greift, wenn der Skipper oder ein Crewmitglied die Reise nicht antreten können und die gesamte Reise abgesagt werden muss oder der anteilige Charterpreis für das ausgefallene Crewmitglied ersetzt werden muss. Auch wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen wird, zahlt die Versicherung. Zu beachten ist, dass immer der volle Reisepreis versichert sein muss. Die Versicherung gegen die Insolvenz des Charterbetreibers schließt (auf Wunsch) die Lücke, die dadurch entsteht, dass der Vercharterer kein Reiseveranstalter ist und daher nach deutschem Recht keinen Sicherungsschein ausstellen muss. Die Kosten für die Reiserücktrittskostenversicherung betragen i.d.R. um 4% ab 1000,- € Deckung, fallend bis 3,5% mit höherer Deckungssumme (bis 10.000,- €), mit zusätzlicher Insolvenzversicherung um 5,5% fallend bis 4,4%.

Skipper-Haftpflicht
Diese ist die gesetzliche Haftpflicht des Skippers weltweit. Sie schließt Schäden an der Yacht, Haftpflichtansprüche der Crew untereinander, Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme der Yacht (bis 50.000,- €) und Ansprüche des Eigners bei Ausfall der Yacht wegen entgangenem Gewinn bei Großschaden ein. Die Gesamtdeckungssumme beträgt 5 Millionen Euro. Die Prämien liegen zwischen etwa 70,- (Yacht bis 10 m Länge) bis 158,- € (alle Bootstypen).

Kautionsversicherung
Yachtbetreiber sind in der Regel vollkaskoversichert mit Selbstbeteiligung. In deren Höhe wird die Kaution verlangt (z.B. 500,- bis 5000,- €, gegen deren Ausfall man sich mit 15%- 6,4% Prämie versichern kann.

Skipper-Insassenunfallversicherung
Diese versichert alle Unfälle, auch die bei Benutzung des Beibootes, bei Tauchgängen sowie bei Kriegsereignissen. Bei Teilnahme an Regatten oder Wettrennen müssen gesonderte Prämien vereinbart werden. Die Prämien liegen zwischen minimal etwa 20,- € (4-Wochen-Törn) bis 182,- € (Ganzjahresprämie) und umfassen Deckungen von 75.000,- bis 600.000,- € je nach Schadensfall.

Auslands-Krankenversicherung
Diese wird zu einer Pauschalprämie von 10,- €/ Jahr zusätzlich empfohlen.

Die genannten Tarife unterscheiden sich zwischen verschiedenen Anbietern nur geringfügig.