Der Tarif ECOline der Central Krankenversicherung versichert Beihilfeberechtigte bis zum 49. Lebensjahr einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Das Unternehmen leistet für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen. Hinzu kommen weitere Leistungen.

Zum Bereich der ambulanten Heilbehandlung gehören auch Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen. Erstattet werden die Kosten für ärztliche Leistungen, Hebammenleistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel entsprechend dem Hilfsmittelkatalog. Für Behandlungen im Rahmen einer Psychotherapie übernimmt die Central bis zu 30 Sitzungen pro Jahr. Die Kosten für Heilpraktiker sowie deren Verordnungen werden nicht erstattet.

Bei stationären Heilbehandlungen zahlt die Versicherung für die allgemeinen Krankenhausleistungen, die Leistungen durch einen Belegarzt oder eine Beleghebamme sowie für den medizinisch erforderlichen Transport in ein Krankenhaus im Umkreis von 100 km.

Im Rahmen der zahnärztlichen Heilbehandlung werden Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe übernommen. Außerdem zahlt die Central für Zahnersatz einschließlich Implantate, Kronen aller Art, Inlays und für die Regulierung von Zähnen und Kiefer. Beträgt der Rechnungsbetrag mehr als 2.500 Euro, ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erforderlich. Liegt dieser Plan der Central vor Beginn der Behandlung nicht vor, werden von den Kosten, die 2.500 Euro übersteigen, lediglich 50 Prozent erstattet.
Der Rechnungsbetrag, der für die zahnärztliche Heilbehandlung erstattet wird, ist begrenzt. Er beträgt im 1. Versicherungsjahr 1.000 Euro, in den ersten 2 Jahren 2.000 Euro, in den ersten 3 Jahren 3.000 Euro, in den ersten 4 Jahren 4.000 Euro und in den ersten 5 Jahren 5.000 Euro. Ab dem 6. Versicherungsjahr beträgt der jährliche Erstattungsbetrag 5.000 Euro.

Zu den Zusatzleistungen zählen Aufwendungen für Sehhilfen, Transport und Unterbringung für ambulante Operationen sowie kurzfristige Reisen ins Ausland. Für Brillengestelle, Augengläser und Kontaktlinsen übernimmt die Central innerhalb von 3 Kalenderjahren 150 Euro. Dabei gilt das Jahr des Versicherungsbeginns als volles Kalenderjahr. Für den Transport und die Unterbringung bei einer ambulanten Operation außerhalb der Arztpraxis trägt die Versicherung maximal 250 Euro pro Operation. Die Dauer ist dabei auf eine Nacht bzw. einen Tag nach der Operation begrenzt.

Bei kurzfristigen Auslandsreisen ist die Dauer für den Aufenthalt auf 8 Wochen begrenzt. Erstattet werden u.a. die Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen.