Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, auch BUZ Versicherung oder einfach nur BUZ, kann in Verbindung einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Ihr Sinn ist es, den Hauptvertrag beitragsfrei zu stellen, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Hauptvertrages, meist eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, berufsunfähig wird und seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Obwohl der Versicherungsnehmer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit selbst keine Beiträge mehr bezahlt, erreicht der Vertrag das vereinbarte Versorgungsziel, da die fehlenden Beiträge aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geleistet werden.

Gestaltungsmöglichkeiten einer BUZ Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann auch so ausgestaltet werden, dass über die Beitragsbefreiung des Hauptvertrages hinaus auch eine Rente an den Versicherungsnehmer geleistet wird. Für die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird ein zusätzlicher Beitrag fällig, dessen Höhe in der Regel von den vereinbarten Leistungen der BUZ, dem Eintrittsalter des Versicherten, dem Alter bei Ablauf der Versicherungsdauer, dem Alter bei Ablauf der Leistungsdauer, dem Geschlecht und dem ausgeübten Beruf abhängt. Auch das Rauchverhalten der versicherten Person kann inzwischen die Prämienhöhe beeinflussen.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Grad der Berufsunfähigkeit erreicht, der mindestens der vertraglich vereinbarten Höhe entspricht (meist ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50%) und die Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate andauert. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Diese bietet nur noch für Personen einen Berufsunfähigkeitsschutz, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, später Geborene erhalten nur noch bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Abgesehen vom Leistungsumfang spielt der zuvor ausgeübte Beruf in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle mehr.

BUZ-Versicherungen sollten auf Verweisbarkeit verzichten

Zu den wichtigen Punkten, die vor Abschluss geklärt werden sollten, gehört die Frage, ob die Vertragsbedingungen eine abstrakte Verweisung vorsehen. Ist eine abstrakte Verweisungsklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten, kann der Versicherer den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann. Allerdings verzichten Versicherungsunternehmen wie die AachenMünchener Lebensversicherung (ab Tarifgeneration 11/2000) und die Barmenia Lebensversicherung (Star-BUZ-Tarife) zunehmend auf die abstrakte Verweisung.