Eine Bootshaftpflicht lässt sich im weitesten Sinne mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vergleichen. Auch bei dem Betrieb eines Bootes kann es zu Schäden an anderen Booten oder Personen kommen. Dies kann erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen und den Bootsinhaber schnell an den Rand des Ruins treiben. Analog der Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Bootshaftpflicht die berechtigten Forderungen einen Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer, wehrt aber auch ungerechtfertigte Forderungen ab. Die Forderungen können sich aus dem Halten, dem Besitz und dem Gebrauch des Bootes zu ausschließlich privaten Zwecken ergeben. Um diese Kosten abwehren zu können, sollte bereits vor dem erstmaligen Gebrauch eines Bootes die Bootshaftpflicht abgeschlossen werden. Besonders wenn einem noch die nötige Erfahrung im Umgang mit dem Boot fehlt und man die Gefahren auf dem Wasser noch nicht recht einschätzen kann, ist die Bootshaftpflicht empfehlenswert.

Im Rahmen einer privaten Haftpflicht kann man zwar auch das eigene Boot mitversichern, allerdings sollte man sich die Versicherungsbedingungen sehr genau anschauen. Die meisten Versicherungsunternehmen versichern im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung lediglich kleinere Boote, beispielsweise Ruder- oder Paddelboote. Bei einem größeren Boot sollte man alleine schon wegen der größeren Risiken eine Bootshaftpflicht abschließen. Sie ist in Deutschland zwar kein Muss, aber in einigen Ländern der unmittelbaren Nachbarschaft hat sie den Status der Pflichtversicherung.

Die Prämien für die Bootshaftpflicht sind im Vergleich zu einem selbst verursachten Schaden gering. So kostet beispielsweise eine Bootshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 2 Millionen für Personen- und Sachschäden bei einem Boot mit bis zu 25 PS eine Jahresprämie von ungefähr 50 Euro. Mit diesem geringen Betrag lassen sich Personen-, und Sachschäden bis 2 Millionen Deckungssumme und Vermögensschäden bis 200.000 Euro regulieren. Bei Segelbooten und Yachten wird die Prämie nach der Segelfläche berechnet. Bei einer Segelfläche von beispielsweise 15 Quadratmetern beträgt die jährliche Versicherungssumme ungefähr 40 Euro. Die Deckungssummen entsprechen den Summen bei den Motorbooten.

Im Versicherungsumfang sind idealerweise auch Gewässerschäden enthalten und die Mietsachschäden am Winterlager des Bootes. Werden beispielsweise andere Boote oder die Lagerstätte durch einen Brand am eigenen Boot beschädigt, werden die entstehenden Schäden durch die Bootshaftpflicht reguliert. Ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht sollte auch für das Ziehen von Schirmdrachenfliegern und Wasserskiläufern bestehen.