Wie in vielen Bereichen des Lebens steigen auch die Kosten im Rahmen einer Beerdigung. Vor allem ältere Menschen machen sich deshalb oft Gedanken um die finanzielle Absicherung eines möglichen Todesfalls. Denn das gesetzliche Sterbegeld wie es bis vor einigen Jahren noch üblich war, existiert heutzutage nicht mehr. So ist es verständlich, dass bei Preisen von 5.000,- € bis 10.000,- € für eine Bestattung, finanzielle Sorgen auftreten.

Doch das muss nicht sein. Mittels einer so genannten Bestattungsvorsorgeversicherung – auch Sterbegeldversicherung genannt – kann der Fall der Fälle finanziell abgesichert werden (siehe Bestattungsvorsorge). Dabei wird eine Versicherungssumme vereinbarte, die im Todesfall der versicherten Person zuzüglich eventueller Überschussanteile ausgezahlt wird. Im Gegenzug ist ein monatlicher Beitrag zu entrichten, der im Regelfall jedoch maximal nur bis zum 85. Lebensjahr des Versicherten fällig wird. Der beschriebene Versicherungsschutz hingegen, bleibt bis Eintreten des Todesfalls bestehen. Die Auszahlung der Versicherungssumme findet demnach definitiv statt. Erreicht der Versicherte sein 100. Lebensjahr, nimmt das Versicherungsunternehmen im Regelfall eine Komplettausschüttung des gesparten Kapitals vor. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag der Bestattungsvorsorgeversicherung hinfällig. Findet besagte Komplettauszahlung statt, sollte der Betrag verzinslich und verfügbar angelegt werden, damit der ursprüngliche Gedanke der Todesfallabsicherung erhalten bleibt.

Die Bestattungsvorsorgeversicherung ist vor allem das sinnvoll, wenn der Betroffene nicht über genug Kapital verfügt, um für spätere Bestattungkosten aufzukommen. Denn aufgrund des weggefallenen gesetzlichen Sterbegeldes würden dafür die Erben des Verstorbenen herangezogen. Aber auch die Tatsache, dass das Kapital noch zu Lebzeiten für Reisen oder Ähnliches genutzt werden kann statt für eine Beerdigung verplant zu sein, macht Sterbegeldversicherungen durchaus interessant. Auch Menschen, die Vermögen besitzen, greifen nicht selten auf solche Absicherungsmöglichkeiten zurück. Denn sind die finanziellen Folgen des Todesfall versichert, dann bleibt das eigentliche Vermögen nach dem Todesfall den Angehörigen des Verstorbenen.

Wichtig zu wissen: Nach dem Abschluss einer Bestattungsvorsorgeversicherung gilt bei den meisten Anbietern eine so genannte Wartezeit. Der Todesfall innerhalb dieses Zeitraumes würde keine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bedeuten. Lediglich alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Überschüsse würden in der Wartezeit ausgeschüttet. Für Bestattungsvorsorgeversicherungen, die mittels einer Einmaleinzahlung finanziert werden, gelten jedoch keinerlei Wartezeiten.