Der Steuerberater arbeitet in einem beruflichen Umfeld, in dem viel für die Kunden auf dem Spiel steht. Er berät sie in grundsätzlichen Fragen zur Steuer, hilft ihnen beim Sparen und trägt selbst die Verantwortung für alles, was er sagt, rät oder tut. Eine falsche Handlung kann dazu führen, dass der Kunde Geld verliert oder schlimmstenfalls in rechtliche Schwierigkeiten gerät. In einem solchen Fall ist der Steuerberater dafür verantwortlich. Vor dem entstandenen Schaden schützt ihn die Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem praktizierenden Steuerberater abgeschlossen werden, bevor er arbeiten darf.

In erster Hinsicht soll die Berufshaftpflichtversicherung den Steuerberater vor der Spätschadenproblematik schützen. Dies beschreibt den Umstand, dass ein Kunde aufgrund einer Beratung oder einer Handlung durch den Steuerberater einen Schadensersatzanspruch gegen ihn erworben hat. Mit diesem Risiko kommt jeder praktizierende Steuerberater in Berührung, sobald er einen Kunden betreut. Die Versicherung wird in der Regel zunächst prüfen, ob eine Schadensersatzforderung im individuellen Fall angemessen ist. Wenn es Zweifel daran gibt, übernimmt sie die Prozesskosten des Steuerberaters, sodass er sich den Status Quo gerichtlich bestätigen lassen kann. Wenn allerdings feststeht, dass Schadensersatz gefordert werden kann, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater gilt allerdings ausschließlich für Schäden, die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Davon ausgenommen sind beispielsweise Personen- oder Sachschäden. Bei dieser Versicherungsform handelt es sich um eine rein berufsbedingte Versicherung, die nur zu diesem Zweck abgeschlossen wird. In der Regel wird die Versicherungsgesellschaft zunächst ermitteln, welches individuelle Risiko besteht. Dazu ist eine genaue Analyse der Arbeit des Steuerberaters erforderlich. Auf dieser Basis wird anschließend der monatliche Betrag berechnet, den der Steuerberater an die Versicherungsgesellschaft zahlen muss.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater handelt es sich zwar um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung – das bedeutet allerdings nicht, dass die Angebote aller Versicherungsgesellschaften gleich sind. So bieten zwar viele an, Schadensersatzforderungen zunächst rechtlich prüfen zu lassen, allerdings unterscheidet sich die Prüfung von Gesellschaft zu Gesellschaft deutlich. Aus diesem Grund sollte der Steuerberater sich vorher das Angebot der Gesellschaft genau durchlesen.