Trotz aller Kompetenz und Sorgfalt: Jedem Arzt können im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, die teilweise mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden sind. Die Berufsordnung der Ärzte schreibt daher vor, dass Ärzte sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit versichern. Dies geschieht konkret durch eine Berufshaftpflichtversicherung, die den Arzt gegen solche Schadenersatzansprüche schützt, die im direkten Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes stehen.
Im Folgenden informieren wir Sie über die Haftungssituation in Deutschland, stellen Ihnen überblicksweise den Leistungsumfang von Berufshaftpflichtversicherungen vor und bieten Ihnen hilfreiche Ratschläge für den Fall, dass Sie selbst mit Ansprüchen eines Patienten konfrontiert werden.
Die berufliche Haftung von Ärzten in Deutschland
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arzt für Schäden haften, die Sie im Rahmen der Ausübung Ihres Berufes anderen zufügen. Diese Haftung umfasst sämtliche Folgen, die sich für den Betroffenen aus einem Aufklärungs- oder Behandlungsfehler ergeben und kann daher schnell zu finanziellen Forderungen in erheblicher Höhe führen. Ihre Haftung in dieser Situation kann zum Beispiel Folgekosten für erforderliche Therapien und Behandlungen, Schmerzensgeld oder, im Fall des Todes eines Patienten, auch Zahlungen an die Hinterbliebenen umfassen.
Bereits im Jahr 2002 verwies die Ärztekammer Nordrhein auf eine Zunahme von Haftpflichtansprüchen gegen Ärzte aufgrund vermeintlicher Behandlungsfehler und erklärte die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte zu einem Schutzinstrument von existentieller Bedeutung.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in jeder Lebens- und Arbeitsphase
Ob Praktikum, Famulatur oder Praktisches Jahr, ob Assistenzarzt, Oberarzt oder Arzt im Ruhestand: Eine spezielle Berufshaftpflicht für Ärzte schützt den Versicherten in jeder Lebensphase und während seiner gesamten beruflichen Laufbahn. Und die Assekuranzen haben sich auch auf die unterschiedlichen Zielgruppen bzw. Berufsphasen von Medizinern eingestellt, siehe z.B. Aerzteversicherung.de.
Schon bevor man als angehender Arzt für eigene Patienten oder eine eigene Praxis verantwortlich ist, hat man es Tag für Tag mit der Behandlung von Menschen zu tun. Hierbei kann man jederzeit in die Situation geraten, einen Schaden zu verursachen, für den man die Haftung übernehmen muss. Es empfiehlt sich daher, gerade auch für Praktikanten, Berufsanfänger oder Assistenzärzte, eine Versicherung abzuschließen, die vor den wichtigsten beruflichen Haftungsrisiken schützt. Dies gilt natürlich erst recht für niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte, Oberärzte oder Chefärzte, die ebenfalls tagtäglich mit Situationen konfrontiert werden, die zu Schadenfällen führen können. Und selbst Ärzte nach der Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit sollten den Versicherungsschutz noch aufrecht erhalten. Es ist immer möglich, dass zwischen dem eigentlichen Pflichtverstoß und dessen maßgeblichen Folgen eine längere Zeitspanne liegt. Wurde die Berufshaftpflichtversicherung zwischenzeitlich beendet, dann kommt es unter Umständen zu einer empfindlichen Lücke im Versicherungsschutz und der Arzt haftet mit seinem privaten Vermögen. Vergleiche hierzu auch: www.aekno.de/downloads/archiv/2012.11.015.pdf zum Thema Verjährung und Nachhaftungsversicherung.
Die Säulen der Berufshaftpflicht für Ärzte: Prüfen, Abwehren, Schützen, Regulieren
Die Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte bietet natürlich einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen und hält den Versicherten und sein persönliches Vermögen frei von entsprechenden Forderungen. Der Umfang der Versicherung geht dabei allerdings weit über die eigentliche Regulierung hinaus und setzt schon bedeutend früher an.
Kommt es nämlich zu einem Fall, in dem der versicherte Arzt mit den Ansprüchen eines Patienten konfrontiert wird, dann wird die Haftpflichtversicherung im ersten Schritt streng überprüfen, ob diese Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, dann wird sie den Versicherten aktiv bei der Abwehr der Schadenersatzforderungen unterstützen. Dieser Schutz umfasst teilweise sogar die juristische Vertretung im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Versicherte Ärzte profitieren hier sehr stark von der Expertise und der Erfahrung der Fachleute bei der Versicherung. Diese erkennen oft sehr schnell, dass es sich bei einer Forderung um einen unbegründeten Anspruch handelt. In diesem Fall schützt die Versicherung nicht nur vor finanziellen Schäden, sondern auch vor einem Verlust an Reputation. Darüber hinaus verhindert die Berufshaftpflicht, dass sich der Arzt selbst mit der rechtlichen Auseinandersetzung beschäftigen muss und erhält so seine volle Konzentration und Arbeitsfähigkeit.
Das ist im Fall der Fälle zu beachten
- Im beruflichen Alltag von Ärzten kann es schnell dazu kommen, dass Sie mit Ansprüchen und Forderungen von Patienten konfrontiert werden, die Ihnen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorwerfen. Kommt es zu einem solchen Vorfall, dann sollten Sie vor allem einen kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen. Vermeiden Sie es, dem Patienten gegenüber vorschnell einen Fehler zuzugeben, sondern beschäftigen Sie sich erst eingehend mit dem Vorgang. Bedenken Sie grundsätzlich, dass Sie Ihren Patienten im Rahmen des Behandlungsverhältnisses lediglich eine dem Standard entsprechende Behandlung schulden. Einen Anspruch auf einen Behandlungserfolg gibt es dagegen nicht. Dies bedeutet, dass eine unerwünschte Behandlungsfolge keineswegs zwangsläufig einen berechtigen Schadenersatzanspruch nach sich zieht.
- Wenn Sie also durch den Patienten selbst, durch dessen Anwalt, durch eine Krankenkasse, durch eine Schlichtungsstelle oder durch einen gerichtlichen Schriftverkehr davon erfahren, dass Ihnen ein ärztlicher Fehler vorgeworfen wird, dann sollten Sie sich im ersten Schritt immer an Ihre Berufshaftpflichtversicherung wenden, die die weiteren Schritte detailliert mit Ihnen besprechen wird. Lassen Sie sich unter keinen Umständen darauf ein, ohne entsprechende Rücksprache eine Schuld oder eine Teilschuld anzuerkennen.
- Bereiten Sie in dieser Situation eine umfassende Darstellung der Ereignisse vor, die zu dem Forderungsfall gegen Sie geführt haben und halten Sie die relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen bereit.