Beamte erhalten in der Regel von ihrem Dienstherrn Zuschüsse zu den ihnen im Krankheitsfall entstehenden Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Heilmittel. Diese Beihilfe genannten Zusatzzahlungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, haben aber eines gemeinsam: sie decken nur einen Teil der tatsächlich aufgewendeten Kosten, für den Rest muss der Beamte entweder selber in die eigene Tasche greifen oder eine Versicherung abschließen, die den Differenzbetrag erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte bei der Polizei oder der Feuerwehr, hier übernimmt der Dienstherr die gesamten Kosten der medizinischen Fürsorge.
Schon früh wurden deshalb für diesen Bevölkerungsteil spezielle Krankenkassen ins Leben gerufen, am bekanntesten ist wohl die 1905 in Koblenz gegründete Deutsche Beamtenkrankenkasse (Debeka). Hatten diese Versicherungen anfangs nur den Zweck, ihren Mitgliedern die von der Beihilfe nicht abgedeckten Teile der Krankheitskosten zu erstatten, so haben sie sich heute als solide Anbieter im Markt der privaten Versicherungsunternehmen etabliert. So ist die Debeka mittlerweile der größte deutsche private Krankenversicherer (lt. Focus vom 18. Februar 2010) mit mehr als 1,9 Mio. Mitgliedern. Mit nur etwa 3 000 Beitragszahlern bildet die zur Bayerischen Beamten Versicherung gehörende BBV-Krankenversicherung das Schlusslicht unter den ehemals nur Beamten zugänglichen Krankenkassen.
Die Beitragsstrukturen aller Beamtenkrankenkassen unterscheiden nicht mehr nach Berufszugehörigkeit sondern nur noch nach dem anzuwendenden Tarif, freiwillig privat Versicherte wählen in der Regel eine Krankheitsvollkostenversicherung, Beamte eine entsprechende Zusatzversicherung. Bei aktuellen Vergleichen der Beitragshöhen waren herkömmliche private Versicherer allerdings immer günstiger als eine Beamtenkrankenkasse.