Die Bayerische Beamtenkrankenkasse bietet sowohl private Krankenvollversicherungen als auch verschiedene Ergänzungsversicherungen für gesetzlich Pflichtversicherte an. Eine Auslands-Krankenversicherung und ein Pflegetagegeld ergänzen das vielseitige Angebot.
Die private Krankenvollversicherung steht sowohl Arbeitnehmern mit einem Jahreseinkommen über der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze als auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Bei den beiden letztgenannten Gruppen ist die Höhe des Einkommens unerheblich. Sie können sich selbst dann privat versichern, wenn sie keine oder nur sehr geringe Einkünfte haben.
Von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse werden die beiden Tarife Optimal und Exklusiv angeboten. In diesen Tarifen hat der Versicherte die Möglichkeit, individuelle Selbstbehalte zu vereinbaren und damit auch Einfluss auf die Höhe seines monatlichen Beitrages zu nehmen. Dieser ist umso geringer, je höher der gewählte Selbstbehalt ist. Im Rahmen des Tarifmodells Optimal erhalten Neueinsteiger in die private Krankenversicherung die Möglichkeit, sich in einem günstigen Startertarif zu versichern. Bereits dieser bietet ein deutlich umfangreicheres Leistungsspektrum als die gesetzliche Krankenversicherung, welche oft nur noch die Kosten für eine medizinische Grundversorgung übernimmt. Privat Krankenversicherte haben zum Beispiel Anspruch auf die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik. Im Krankenhaus kann die Unterbringung meist in einem Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen. Darüber hinaus wird ein Krankenhaustagegeld in vertraglich festgelegter Höhe gezahlt.
Für gesetzlich Pflichtversicherte bietet die Bayerische Beamtenkrankenkasse die Möglichkeit einer privaten Ergänzungsversicherung sowohl für ambulante, stationäre als auch zahnärztliche Behandlungen. Aus den unterschiedlichen Versicherungspaketen kann sich jeder einen individuellen und auf seine ganz persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Krankenversicherungsschutz zusammenstellen.
Beamte und Beamtenanwärter unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, sondern bekommen einen bestimmten Teil der Krankheits- und Behandlungskosten (ca. 50 – 80%) von ihrem Dienstherren erstattet. Die restlichen Kosten können durch eine Beihilfeergänzungsversicherung der Bayerischen Beamtenkrankenasse abgedeckt werden.
Eine spezielle Krankentagegeld- und/oder Krankenhaustagegeldversicherung, welche vor allem für Selbstständige und Freiberufler sehr wichtig ist, wird ebenfalls von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse angeboten. Ein Krankentagegeld kann helfen, die Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit ganz oder teilweise auszugleichen.