Unternehmen, die am Bau eines Hauses mitwirken, haben eine fünfjährige Gewährleistungspflicht. Eventuelle Schäden, die innerhalb dieser fünf Jahre auftreten, müssen von den jeweiligen Firmen behoben werden. Gleiches gilt für eventuelle Baumängel, die innerhalb dieser Frist erkannt oder entdeckt wurden.

Um auch noch viele Jahre nach dem Bau Freude am Haus zu haben, achten Bauherren immer häufiger darauf, dass die Firmen ihre Gewährleistungspflicht auch übernehmen können. Auch Bauträger und Generalunternehmen sind bestrebt, die am Bau beteiligten Firmen auch noch nach drei, vier oder fünf Jahren in Gewährhaftung zu nehmen.

Bisher wurden derartige Gewährleistungsansprüche über eine Bürgschaft der Bank abgesichert. Für Unternehmen bedeutete eine solche Bürgschaft aber häufig, dass liquide Mittel gebunden wurden, die nun nicht mehr im Unternehmen selbst eingesetzt werden können. Zudem muss für die Stellung einer Bürgschaft eine ausreichend hohe Bonität vorhanden sein, die durch Jahresabschlüsse und externe Auskünfte bestätigt wird. Doch nicht nur für die Unternehmen sind derartige Gewährleistungsbürgschaften nicht ideal, denn auch Bauherren oder Generalunternehmen können hierdurch benachteiligt werden, denn im Insolvenzfall des Unternehmens haftet der Bürge lediglich für 5% der Auftragssumme, ein Betrag, der oftmals nicht ausreicht, die tatsächlichen Schäden zu decken.

Versicherungen rund um die Baugewährleistung – Anbieter & Angebote

Eine gute Alternative hierzu ist die seit einiger Zeit von verschiedenen Versicherungen wie der Astral Versicherung, der VHV Versicherung oder der A&E Versicherungen angebotene Baugewährleistungsversicherung. Sie kann sowohl von Bauunternehmen wie auch von Bauherren abgeschlossen werden und sichert innerhalb von fünf Jahren die Kosten der Mängelbeseitigung sowie die Kosten einer eventuell notwendigen Nachbesserung ab. Ist die Mängelbeseitigung aufgrund des eher geringen Mangels nicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung alternativ die Zahlung eines angemessenen Minderungsbetrages. Sollten die Ansprüche der Bauherren unverhältnismäßig sein oder sind sie gar unbegründet, wird die Baugewährleistungsversicherung gleichzeitig zur Rechtsschutzversicherung, denn sie währt derartige Ansprüche ab.

Absicherung nach der Bauabnahme: VHV Bau­ge­währ­leis­tung­s-Ver­si­che­rung (Screenshot https://www.vhv.de/firmen/produkte/bauversicherung/baugewaehrleistung am 21.07.2016)

Absicherung nach der Bauabnahme: VHV Bau­ge­währ­leis­tung­s-Ver­si­che­rung (Screenshot https://www.vhv.de/firmen/produkte/bauversicherung/baugewaehrleistung am 21.07.2016)

Wird eine Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen, vereinbaren Versicherung und Versicherte eine Deckungssumme, bis zu deren Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können. Die maximale Deckungssumme ist die Höhe der Bausumme, so dass Bauherren im schlimmsten Fall sogar den Neubau ihres Hauses versichern können.

Weitere Ressourcen rund um die Bau­ge­währ­leis­tung­s-Ver­si­che­rung: