Um einen finanziellen Anreiz zur privaten Altersvorsorge zu schaffen, wurden staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge ins Leben gerufen. Bereits seit 2000 bzw. 2001 existieren so genannte Riester- und Basisleibrenten. Denn ohne Altersvorsorge wird der im Laufe des Berufslebens einmal erreichte Lebensstandard kaum zu halten sein. Angesichts zunehmender geringfügiger Beschäftigungen und zeitweise hoher Arbeitslosigkeit gehen viele Experten zudem von einer später drohenden Altersarmut aus, die lediglich mittels privater Vorsorge gemildert werden kann.
Die Basisleibrente – auch Rüruprente oder Basisrente genannt – bildet einen Pfeiler der staatlich geförderten Altersvorsorge. Während Riesterverträge dabei eher für Angestellte geeignet sind, erscheinen Basisleibrenten vor allem für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Im Gegensatz zu Riesterverträgen existieren bei ihnen keinerlei finanzielle Zuzahlungen durch das Finanzamt. Vielmehr werden alle getätigten Einzahlungen des Vertragsinhabers steuerrechtlich anerkannt. So können jährlich bis zu 20.000,- € je Vertrag steuerlich abgesetzt werden, die das zu versteuernde Einkommen direkt verringern. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000,- €, sofern jeder der Personen einen eigenen Vertrag abschließt. Die dadurch entstehende Steuerersparnis ist vor allem bei Vertragsinhabern mit vergleichsweise hohem Steuersatz enorm. Zudem sind alle Einzahlungen völlig frei gestaltbar. Jederzeit können die Zahlungsbeträge verändert werden. Auch Sonderzahlungen sind möglich. Dieses hohe Maß an Flexibilität ist besonders für Selbstständige äußerst vorteilhaft. Denn so können in wirtschaftlich guten Jahren höhere, in eher schlechteren Jahren niedrigere Einzahlungen in die Basisleibrente erfolgen. Zudem ist das in eine Basisleibrente eingezahlte Vermögen während der Ansparzeit sowohl insolvenz- als auch pfändungsgeschützt.
Die Auszahlung des Kapitals erfolgt ausschließlich in Form einer Rente und frühestens – wie bei Riesterverträgen – ab dem 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers. Ein Kapitalwahlrecht wie es beispielsweise von einer privaten Renten- oder Lebensversicherung bekannt ist, existiert demnach nicht. Zudem wird im Gegenzug zur Steuerersparnis in der Ansparungsphase eine nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Ertragsanteil der ausgezahlten Rente mit dem später zugrunde liegenden persönlichen Einkommenssteuersatz belegt wird. Da der Steuersatz im Alter jedoch in der Regel deutlich unter dem des Berufslebens liegt, ergibt sich trotzdem eine Ersparnis für den Vertragsinhaber. Bis zum Jahr 2040 werden die Renten aus einer Basisleibrente jedoch nur teilweise besteuert.
Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass das Guthaben der Basisleibrente im Todesfall des Vertragsinhabers verloren geht. In diesem Fall käme es der Versichertengemeinschaft zugute. Um das zu verhindern kann je nach Anbieter eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden, die dafür sorgt, dass im Fall der Fälle eine Restkapitalverrentung zugunsten der Erben des Verstorbenen stattfindet. Diese kostet zwar einen kleinen Teil der Zahlungen, ist jedoch aus Sicherheitsgründen durchaus zu empfehlen.