Mit der Familienversicherung der Barmer GEK Krankenkasse können sich Ehepartner und deren Kinder, oder der Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen zusammen versichern. Es wird ein Beitrag für alle anspruchsberechtigte Familienmitglieder gezahlt und jeder kann die Leistungen der Barmer GEK voll nutzen. Um in den Genuss dieser Möglichkeit zu kommen müssen nach Angaben der Barmer GEK folgende Voraussetzungen vorliegen: Eine Grundvoraussetzung ist der Wohnsitz in Deutschland. Das Einkommen des Mitzuversichernden darf 350 Euro im Monat nicht übersteigen. Für eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis liegt die Grenze bei 400 Euro im Monat. Sollte der Ehepartner hauptberuflich selbständig tätig sein, ist eine Familienversicherung nicht möglich, selbst wenn er über ein geringes Einkommen verfügt. Gleiches gilt für Ehepartner im Mutterschutz oder in der Elternzeit, sofern diese nicht vor Beginn dieser Zeit über eine gesetzliche Krankenversicherung in einer anderen Krankenkasse verfügten. Bis zu ihrem 18. Lebensjahr sind die Kinder automatisch in der Familienversicherung mitversichert. Sollten Sie darüber hinaus eine weiterführende Schule oder Ausbildung besuchen, sind Sie bis zu ihrem vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Dies gilt nicht, wenn ein Elternteil privat versichert ist und über ein höheres Einkommen verfügt, als der gesetzlich Versicherte.

Haben die Kinder eine Ausbildung absolviert und sind danach nicht erwerbstätig, können sie bis zu ihrem 23. Lebensjahr in der Barmer Familienversicherung mitversichert werden. Wird bis zum vollendeten 25. Geburtstag ein freiwilliges ökologisches, oder soziales Jahr ohne Bezahlung geleistet sind die Kinder weiterhin in der Familienversicherung abgesichert Wenn der Zivil- oder Wehrdienst die gesetzliche Ausbildung unterbricht oder verzögert, und die Ausbildungsdauer über das 25. Lebensjahr hinausgeht, besteht die Möglichkeit der Familienversicherung über den entsprechenden Zeitraum hinaus.

Kinder mit einem körperlichen, geistigen oder seelischen Handicap, welche nicht selber für sich sorgen können, sind ohne eine Altersbeschränkung bei der Barmer GEK Familienversichert.

Für die Barmer GEK sind Kinder nicht nur eigene Kinder des Versicherten. Es können auch Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptionskinder, oder die Kinder des gleichgeschlechtlichen Partners mit in die Familienversicherung einbezogen werden, sofern diese die meiste Zeit mit im eigenen Haushalt leben.