Nur wenige Berufsgruppen gehen tagtäglich das Risiko ein, verklagt zu werden. Ärzte bilden eine dieser Gruppen. Operationen werden durchgeführt, Medikamente verschrieben und Heilbehandlungen bzw. Kuren verordnet. Da Ärzte auch nur Menschen sind, sind Fehler nicht ausgeschlossen. Für den Fall der Fälle sollten sie sich daher absichern. Einer der Grundpfeiler der Ärzteversicherungen ist die Arztrechtsschutzversicherung. Diese Versicherung muss mitunter schneller in Anspruch genommen werden, als mancher Arzt denkt. Denn sobald ein Patient seinen Arzt anzeigt, etwa wegen eines vermeintlichen Kunstfehlers, ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, Ermittlungen gegen ihn einzuleiten.

Ähnlich wie bei einer privaten Rechtsschutzversicherung werden Kosten, die in Zusammenhang mit einer Klage oder sonstigen, berufsbedingten Gerichtsverhandlungen entstehen, übernommen. Welche Kosten inbegriffen sind, hängt auch von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Die meisten Versicherer bieten verschiedene Pakete an. Viele Anbieter, wie beispielsweise die Deutsche Ärzte Finanz, ermöglichen es dem Arzt, sich eine Rechtsschutzversicherung aus einzelnen Bausteinen zusammenzusetzen. So wird nur für die Leistungen bezahlt, die auch wirklich benötigt werden.

Zu den Standards sollte die Kostenübernahme für sämtliche Gerichtskosten im Rahmen einer Klage gehören. Die Anwaltskosten sollten ebenfalls gedeckt sein. Ferner Kosten für Gutachten sowie Zeugengeld. Einige Unternehmen, wie etwa die VGH übernehmen auch die Kosten für mitunter kostenintensive Mahnverfahren, für den Fall, dass Patienten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Unterschieden wird zwischen Rechtsschutzversicherungen für niedergelassene sowie angestellte Ärzte. Umfangreicher ist der Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte, da hier auch die Angestellten im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit versichert sind. Existieren praxiseigene Fahrzeuge, können diese mitversichert werden. Dieser Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Praxis zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt sind.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten kombinierte Rechtsschutzversicherungen an. Mit ihnen sind sowohl berufliche als auch große Teile des privaten Risikos versichert. Baurisiken, sowie Vertretungen in familiären Angelegenheiten, etwa Scheidungs- oder Unterhaltsprozesse, sind in der Regel allerdings nicht inbegriffen.