Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer seiner beruflichen Beschäftigung auf Grund des aktuellen Gesundheitszustandes nicht ausüben kann. Sofern er stationär in einer Klinik behandelt wird oder an einer Kurmaßnahme teilnimmt, wird die Arbeitsunfähigkeit als selbstverständlich vorausgesetzt. Bei einer Erkrankung, welche keiner stationären Behandlung bedarf, entscheidet der Arzt unter Berücksichtigung der konkreten beruflichen Anforderungen, ob eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wer zugleich eine Haupttätigkeit und einen Nebenjob ausübt, kann jedoch keine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit für eine der beiden Arbeiten bescheinigt bekommen, da eine solche immer für alle Beschäftigungen gilt.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Krankheit

Arbeitnehmer erhalten für einen Zeitraum von sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wobei mehrere durch die gleiche Krankheit bedingte Ausfälle während eines Jahres zusammengerechnet werden. Während die dem Arbeitgeber vorzulegende Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit keine Angaben über die Diagnose enthält, wird diese auf dem für die Krankenkasse bestimmten Exemplar angegeben. Aus diesem Grund unterrichtet diese den Arbeitgeber, sobald die gleiche Diagnose zu mehr als zweiundvierzig Kalendertagen Krankschreibung geführt hat.

Viele Ärzte beenden eine solche vor dem Wochenende, sofern ihr Patient nicht an Samstagen oder Sonntagen ebenfalls arbeiten muss. Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung entsteht Anspruch auf das Krankengeld gegenüber der Krankenkasse, bei einem Betriebsunfall auf Verletztengeld gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber ist grundsätzlich erst bei einer mehr als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit erforderlich, dieser kann jedoch das Einreichen der ärztlichen Bescheinigung bereits bei einer eintägigen Erkrankung verlangen.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs eintritt, ist der Arbeitgeber ebenfalls zu benachrichtigen, die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage werden dem Urlaubskonto des Arbeitnehmers wieder gutgeschrieben.

Selbstständige und Freiberufler können eine Krankentagesgeldversicherung abschließen, welche im Falle der Arbeitsunfähigkeit das Einkommen sichert. Die private Versicherung kann allerdings strengere Ansprüche an das Vorliegen einer sie zur Zahlung verpflichtenden Arbeitsunfähigkeit stellen und die bloße ärztliche Bescheinigung einer solchen als im Einzelfall nicht ausreichend zurückweisen.