Auch wenn nicht wenige Verbraucher hadern, wenn es darum geht, eine Hausratversicherung abzuschließen, so freut es sie dennoch, wenn diese Versicherung im Schadensfall tatsächlich auch leistet. Denn niemand wird sich gerne einen neuen Hausstand zulegen, sollte der bisherige durch einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung unbrauchbar geworden sein. Und wenn ein Wasserrohr in der Wand bricht und einen entsprechenden Schaden anrichtet, dann kann die Hausratversicherung bei der Instandhaltung des Rohres sowie der Wiederherstellung der Wohnung gute Dienste leisten.
Dabei kommt es zwar auch darauf an, ob die Hausratversicherung den tatsächlichen Neuwert erstattet oder lediglich den Zeitwert, doch ist es immerhin besser, die Versicherung leistet, als wenn der Versicherte selbst, oftmals nur mit Hilfe von Krediten, sich eine neue Wohnungseinrichtung zusammenstellen muss. Und noch besser ist es, wenn wie im Falle eines Rohrbruches, den die Gebäudeversicherung nicht übernimmt, weil das Leck an einem Zuleitungsrohr auftrat, die Hausratversicherung nicht nur das Austauschen des Rohres, sondern noch die erforderlichen Malerarbeiten übernimmt. Das geht in der Regel nicht ohne Einschaltung diverser Gewerke, und das geht meist auch nicht, ohne dass der Versicherte selbst Angebote von Handwerkern einholt und die Hausratversicherung dann im Allgemeinen die Rechnung für das günstigere Angebot übernimmt.
Abwicklung via Abtretungserklärung
Das alles ist im Schadensfall mit viel Aufwand für den Versicherten verbunden und insofern gibt es nicht wenige Hausratversicherungen, die von ihren Versicherten sich eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen. Man kennt diese Abtretungserklärung von der Kfz-Versicherung und der privaten Krankenzusatzversicherung, wenn Leistungen, die eigentlich der Versicherte gar nicht selbst zu zahlen hat, sondern lediglich als Versicherungsnehmer Ansprechpartner ist, dann direkt über die entsprechende Versicherung abgewickelt werden. So können Handwerker für den Fall eines Hausratschadens direkt mit der Versicherung abrechnen, wobei die Hausratversicherung in aller Regel auch die Beauftragung der Handwerker übernimmt. Die Abtretungserklärung für die Hausratversicherung ist allerdings befristet; oftmals muss sie nach sechs Monaten erneuert werden oder sie gilt lediglich für diesen einen konkreten Schaden und muss für jeden neuen Schaden wieder extra ausgestellt werden.