Eine Berufsunfähigkeit trifft heute immer mehr Menschen, Statistiken zufolge sind etwa ein Viertel aller Menschen im arbeitsfähigen Alter hiervon betroffen. In der Folge einer Berufsunfähigkeit ist es nicht mehr möglich, dem bisherigen Beruf nachzugehen. Einkommensverluste bis hin zum finanziellen Ruin sind möglich.

Die gesetzliche Absicherung in diesem Bereich ist nur begrenzt. Gesetzlich Versicherte erhalten die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird jedoch nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden pro Tag beruflich tätig sein kann. Da die gesetzliche Versicherung das Recht auf Verweisbarkeit in andere Berufe hat, können Betroffene in andere Berufe „abgeschoben“ werden. So erhält ein Dachdecker, der zwar nicht mehr auf dem Dach arbeiten, wohl aber noch Beratungen im Baumarkt durchführen kann, meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dies gilt auch dann, wenn die neue Arbeitsstelle deutlich schlechter entlohnt wird und eine geringere Qualifikation fordert.

Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente besteht, sofern die Arbeitskraft noch für drei bis sechs Stunden pro Tag ausreicht. Wer gar mehr als sechs Stunden täglich tätig sein kann, erhält keinerlei gesetzliche Absicherung. Finanzielle Einbußen müssen akalkuliert werden, so dass eine Familie durch die Berufsunfähigkeit nicht unwesentlich belastet werden kann. Es ist daher notwendig, eine private Absicherung zu nutzen.

Private BU-Vorsorge, aber bitte ohne Recht auf Verweisbarkeit!

Die private Berufsunfähigkeit kann sowohl als Risikoversicherung wie auch in Kombination mit einer Lebens- oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Viele Versicherer verzichten hier auf ihr Recht auf Verweisbarkeit und überweisen die Berufsunfähigkeitsrente auch dann, wenn eine Beschäftigung in einem branchenfremden Zweig noch möglich wäre. Auf diese Klausel sollte man bei einem Vertragsabschluss immer achten. Einige ältere Tarife weisen das Recht auf Verweisbarkeit noch immer auf, so dass hier kein optimaler Berufsunfähigkeitsschutz gegeben ist. Ob es in diesen Fällen sinnvoll ist, den Versicherungsschutz zu überprüfen und ggf. neu abzuschließen, muss im Einzelfall entschieden werden, denn beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird für die Prämienberechnung auch das neue Eintrittsalter und ggf. Vorerkrankungen berücksichtigt.