Hunde und Katzen gehören wie Hamster, Meerschweinchen und Vögel zu den am meisten gehaltenen Haustieren in deutschen Haushalten. Solange die Tiere gesund sind freut das den Tierhalter und auch den Tieren selbst ist anzumerken, wenn es ihnen gut geht. Anders sieht es hingegen aus, wenn das Haustier einmal ernsthaft erkrankt und sich einer tierärztlichen Behandlung unterziehen muss. Dann ist es mit der Freude des Tierhalters vorbei, denn ein Tierarztbesuch kostet mitunter eine ganze Menge Geld. Und sollte zudem noch eine Operation notwendig werden, können schon mal mehrere hundert Euro zusammenkommen. Je größer das Tier dann ist, desto höher werden auch die Kosten sein.

Da stellt sich schon die Frage, ob nicht der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll ist und wenn ja, in welchem Umfang die Tierarztkosten von einer entsprechenden Tierkrankenversicherung übernommen werden sollen.

So können für Hunde und Katzen ab Erreichen des achten Lebensmonats entsprechende Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Bei Hunden endet die Versicherungsmöglichkeit allerdings bei acht Jahren, bei Katzen ist ab dem 10. Lebensjahr keine Versicherung mehr möglich.

Der Versicherungsumfang ist so vielfältig wie es auch Krankheiten gibt. Insofern stellt sich für den Tierhalter auch die Frage, welche Leistungen er versichern will. Die jeweiligen Versicherungen bieten Versicherungsschutz lediglich für operative Eingriffe an; es gibt aber auch die Möglichkeit, selbst die alljährlichen Vorsorgeuntersuchungen mit zu versichern. Letztlich ist es eben auch eine Preisfrage, ob ein Tierhalter für nahezu jede Untersuchung eine Krankenversicherung abschließen möchte oder ob er diese auf die tatsächlich teueren Behandlung beschränken will. Die Höhe der Prämie ist zudem abhängig von der Rasse und dem Alter des Tieres. Im Übrigen legt die Versicherung die Höhe des Versicherungsschutzes selbst fest. Üblich sind Beträge zwischen 300 und 600 €, die pro Jahr erstattet werden. Wird ein Jahr die Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Versicherungsschutz für das folgende Jahr entsprechend. Im Übrigen übernimmt keine Versicherung die Kosten für eine Sterilisation bzw. Kastration.