Die Versicherung gegen Ertragsausfallschäden, auch als Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet, schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen eines Ertragsausfalls als Folge eines versicherten Sachschadens. Als Ertragsausfallschaden wird dabei der entgangene Gewinn betrachtet, zuzüglich der fortlaufenden Kosten, die auf Grund des Schadens nicht erwirtschaftet werden können.

Es ist für das Greifen der Versicherung nicht von Bedeutung, ob es sich um einen vollständige oder nur teilweise Unterbrechung des Betriebsablaufs handelt. Allerdings muss die Ursache für den Ertragsausfall im Vertrag als versicherte Gefahr erfasst sein. In der Regel sind das Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Niederschläge, Vandalismus, Raub und Diebstahl. Je nach der Gefahrenlage des Unternehmens lassen sich diese Risiken individuell anpassen, zum Beispiel mit einer Elektronik- oder Maschinenbruch-Ertragsausfallversicherung. Mitunter können auch Gefahren wie Streik oder böswillige Beschädigung versichert werden, selbst eine Versicherung gegen unbenannte Risiken ist bei einigen Gesellschaften möglich.

Ausschlüsse, bei denen der Versicherer den Schaden nicht ersetzt, werden ebenfalls vertraglich festgelegt.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der einfachen und der mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung. Die einfache Variante wird angeboten für kleinere Unternehmen und deckt Schäden bis zu einer Summe von 500.000 Euro. Die mittlere Versicherung ist üblich bei Versicherungssummen bis zu 2,5 Millionen Euro. Es gibt zwischen beiden Formen noch weitere Unterschiede, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen wird.

Bei der Ermittlung des Ertragsausfallschadens liegt die Nachweispflicht beim Unternehmer. Als Grundlage dienen oft die Bilanzen der drei vorangegangenen Jahre. Grob betrachtet wird der Ertragsausfall ermittelt durch den Vergleich der fiktiven Sollleistung mit der Istleistung und dem Abzug der nicht fortlaufenden Kosten. Die fortlaufenden Kosten werden auf wirtschaftliche Notwendigkeit geprüft. Bei der Ermittlung der Sollleistung wird auch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung betrachtet. Ersetzt wird vom Versicherer nicht nur der Ertragsausfallschaden, sondern auch Kosten, die zur Minderung des Schadens angefallen sind. Die Zeit, für welche der Ertragsausfall ersetzt wird, kann begrenzt sein durch Karenzzeiten oder eine maximal vereinbarte Haftzeit.

Angeboten wird die Versicherung gegen Ertragsausfallschäden unter anderem von HDI Gerling und LVM.