Die „3-Phasen-Rente“ ist ein Produkt der Generali Versicherung AG und wird deutschlandweit über die Agenturen und Vermittler des Unternehmens vertrieben. Die Generali bewirbt diese spezielle Versicherung als moderne und flexible Altersvorsorge für jedes Lebensziel.

Die „3-Phasen-Rente“ im Detail
Bei der „3-Phasen-Rente“ handelt es sich um eine klassische, aufgeschobene Rentenversicherung mit einem Einmalbeitrag ab 10.000 Euro, die sich durch besondere Vertragsbedingungen auszeichnet. Der Vertrag gliedert sich in drei Phasen – Zeiträume in denen der Versicherungsnehmer unterschiedliche Aus- oder Einzahlungsmöglichkeiten nutzen kann.
Die so genannte „Startphase“ umfasst den Versicherungsbeginn und die ersten zwei Versicherungsjahre. In diesem Zeitraum sind bereits Teilentnahmen möglich. Die Beantragung erfolgt per Monatsfrist. Zusätzlich können Einzahlungen ab 500 € erfolgen. In der Starphase legen viel Versicherte eine Strategie zur Verwendung ihrer Altersvorsorge fest.
Die anschließende „Flexibilitätsphase“ dauert 5-15 Jahre. Während dieser Phase kann auf Wunsch Kapital in Form von Teilausschüttungen oder Renten entnommen werden. Laut der Angaben der Generali Versicherung muss ein Mindestbetrag verbleiben, der für eine spätere monatliche Rente von mindestens 20 € ausreichend ist. Durch Einzahlungen kann das vorhandene Kapital spontan oder linear erhöht werden. Ein zusätzlicher Bonus dieser Phase ist die mögliche Vorverlegung des geplanten Rentenbeginns (Rentenphase).
Im dritten Abschnitt („Rentenphase“) erhalten die Versicherungsnehmer das Restkapital aus dem Vorsorgeplan als Kapitalausschüttung (Einmalzahlung) oder lebenslange Rente. Erfolgt während dieser Phase eine Einstufung des Versicherungsnehmers als Pflegefall (mit Pflegestufe I-III), besteht die Möglichkeit zur Beantragung der „erhöhten Altersrente“. Diese kann das 1.5 – 1.75 fache der bisherigen Rentenzahlung betragen.

Die Vorteile der „3-Phasen-Rente“
Die „3-Phasen-Rente“ bietet den Anlegern laut Generali Versicherung ein hohes Maß an Sicherheit und persönlicher Entscheidungsfreiheit. Das eingezahlte Geld ist über einen langen Zeitraum frei verfügbar. Die Überschüsse sind vertraglich zugesichert und werden bereits ein Jahr vorher mitgeteilt. Dadurch erhalten die Kunden eine langfristige Planungssicherheit. Zusätzlich kann in die „3-Phasen-Rente“ ein Hinterbliebenenschutz (als Rente oder Kapitalausschüttung) eingeschlossen werden.