Die Ertragsschadenversicherung ist im Bereich der Viehzuchtbetriebe angesiedelt. Wurde in einem Viehzuchtbetrieb die Diagnose einer Tierseuche gestellt, gibt es für den Landwirt keinen großen Handlungsspielraum. Die Vorgehensweise der zuständigen Behörden ist recht rigoros, hier steht der Schutz der öffentlichen Gesundheit im Vordergrund.

Landwirte sind zwar verpflichtet, Beiträge in eine Tierseuchenkasse einzuzahlen, diese gewährt aber nur den finanziellen Ausgleich für die Tierwerte, also für den Schlachtwirt des betroffenen Viehs. Keine Unterstützung gibt es für den finanziellen Ausfall, der unmittelbar mit der Tierseuche in Verbindung steht. Auch Ausfälle die durch Unfälle entstehen, sind durch die Tierseuchenkasse nicht abgedeckt.

Ertragsschadenversicherung zusätzlich zur Tierseuchenkassen

Um diese Risiken entsprechend zu sichern, empfiehlt sich der Abschluss der Ertragsschadenversicherung. Diese Versicherung deckt die Schäden ab, die nicht durch die Tierseuchenkasse reguliert werden. Sie ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis und wird von einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen angeboten. Schäden die für den Landwirt einen gravierenden Einschnitt in seine ökonomische Situation darstellen können, sind neben Diebstählen oder Unfälle seines Tierbestandes auch Verunreinigungen durch austretende Schadstoffe.

Im Versicherungsumfang vieler Versicherer ist neben der teilweisen Übernahme der Kosten bei Wiederbeschaffung des Viehs auch die Entsorgung toter Tiere enthalten. Die Kosten für eine notwendige Desinfektion oder für die Sonderentsorgung von Gülle und ähnlichem werden ebenfalls teilweise getragen, wie die Kosten für die Entsorgung eventuell verseuchter Milch.

Die Ertragsschadenversicherung sollte daher als Ergänzung der Tierseuchenkasse oder weiterer Tierversicherungen abgeschlossen werden. Die finanzielle Situation eines Landwirtes kann sich sehr schnell zum Negativen entwickeln, wenn unvorhergesehene Schäden entstehen und kein Versicherungsschutz besteht. Dies kann im schlimmsten Falle zur Aufgabe des Betriebes führen.