Die HVB BKK bietet für ihre Mitglieder den Wahltarif PrämiePlus an, mit welchem Versicherte für eine Nichtinanspruchnahme von Leistungen eine jährliche Beitragsrückerstattung erhalten können. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, welche selten krank werden und daher hauptsächlich nur für Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt aufsuchen. Mit der Versicherung im Wahltarif PrämiePlus hat der Versicherte im Krankheitsfall einen Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Eine Prämie wird jedoch nur ausgezahlt, sofern innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen genutzt wurden (keine Zahlung der Praxisgebühr). Der Anspruch auf eine Prämie bleibt allerdings auch bei der Wahrnehmung einiger Leistungsangebote bestehen. Daher kann ein Versicherter im Tarif PrämiePlus auch die angebotenen Zahnvorsorgeuntersuchungen oder andere medizinische Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge oder Check-Up 35, wahrnehmen, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden. Dies umfasst auch krankheitsvorbeugende Leistungen, wie z.B. Schutzimpfungen oder die Teilnahme an Präventionskursen. Zudem sind bei dem Versicherten im Rahmen der Familienversicherung mitversicherte Kinder unter 18 Jahren aus dem Wahltarif PrämiePlus ausgenommen. Für diese erbrachte Leistungen der Krankenversicherung haben keinen Einfluss auf die Prämie des Versicherten.

HVB BKK Prämie Plus Wahltarif (Website-Screenshot 2011/08/03)

HVB BKK Prämie Plus Wahltarif (Website-Screenshot 2011/08/03)

Prämienhöhe im HVB BKK Wahltarif PrämiePlus

Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem jährlichen Einkommen des Versicherten. Hierzu zählen z.B. Arbeitseinkommen, Rente oder andere Versorgungsbezüge. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sind allerdings nicht mit diesem Tarif versicherbar. Zudem ist die Auszahlung einer Prämie nur mit einem Einkommen von mindestens 10.200 Euro pro Jahr möglich. Für Mitglieder, deren Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet werden (z.B. Pflichtversicherte, freiwillig versicherte Arbeitnehmer), beträgt die Prämie 125 Euro bei einem Einkommen zwischen 10.200 Euro und 24.300 Euro, 300 Euro bei einem Einkommen zwischen 24.300 Euro und 36.400 Euro, 450 Euro bei einem Einkommen zwischen 36.400 Euro und 44.500 Euro sowie 550 Euro bei einem Einkommen über 44.500 Euro. Werden die Versicherungsbeiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz bemessen (z.B. freiwillig versicherte Selbständige), erhält der Versicherte eine Prämie von 100 Euro bei einem Einkommen zwischen 10.200 Euro und 24.300 Euro, 270 Euro bei einem Einkommen zwischen 24.300 und 36.400 Euro, 400 Euro bei einem Einkommen zwischen 36.400 und 44.500 Euro sowie 500 Euro bei einem Einkommen über 44.500 Euro. Hat der Versicherte einen Anspruch auf eine Prämie erworben, wird diese grundsätzlich im folgenden Kalenderjahr ausgezahlt.

HVB PrämiePlus – Bindungsfrist

Für die Versicherung im Wahltarif PrämiePlus besteht eine Bindungsfrist von mindestens einem Kalenderjahr. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich die Laufzeit des Tarifs um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherte den Wahltarif nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt.

Statistik: Wahltarife in der GKV

Sind Sie in ihrer gesetzlichen Krankenkasse in einem Normaltarif oder in einem speziellen Wahltarif versichert? (Quelle: STATISTA / SOEP)

Sind Sie in ihrer gesetzlichen Krankenkasse in einem Normaltarif oder in einem speziellen Wahltarif versichert? (Quelle: STATISTA / SOEP)