Bei der Anmietung eines Mietwagens sollte man prüfen, ob das Fahrzeug ausreichend versichert ist. In der Regel wird eine entsprechende Versicherung vom Vermieter angeboten, die dann ausgewählt werden kann. Welcher Versicherungsumfang individuell genutzt wird, ist natürlich abhängig vom eigenen Sicherheitsbedürfnis, aber natürlich auch von der Bereitschaft, Versicherungsprämien zu entrichten.

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Mietwagen Pflicht. Ebenso wie für Privat-PKW darf ein Mietwagen nicht zugelassen werden, wenn er nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Diese Versicherung tritt ein, wenn ein Unfall verursacht wurde und übernimmt die Schäden der Unfallgegner. Übernommen werden sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden, und zwar in der Regel in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Zusätzlich kann die Haftpflichtversicherung auch mit einer Kaskoversicherung für Mietwagen komplettiert werden. Die Kaskoversicherung schließt sowohl die Teil- wie auch die Vollkaskoversicherung mit ein und sichert die finanziellen Folgen von eigen verursachten Schäden sowie von Wildschäden und Hagelschäden. Die Kaskoversicherung kann je nach Auswahl mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. In der Regel wird für die Absicherung der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 600 Euro gewählt, für Teilkasko-Schäden hingegen wird üblicher Weise eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart. Für Schäden, die über diese Summen hinausgehen, steht die Versicherung vollumfänglich ein. Zu beachten ist, dass im Rahmen der Kaskoversicherung für Mietwagen häufig Reifen- sowie Glas- und Unterbodenschäden nicht reguliert werden und der Autofahrer hierfür selbst einstehen muss.

Letztlich kann der Versicherungsumfang für den Mietwagen auch auf den Diebstahlschutz erweitert werden. Der Diebstahlschutz tritt ein, wenn der Mietwagen gestohlen wurde und ersetzt dem Verleiher den Wert des Fahrzeuges. Zu beachten ist, dass im Auto befindliche Gegenstände in der Regel nicht abgesichert sind. Wertvolle Gegenstände sollten daher, wenn notwendig, über eine separate Versicherung abgedeckt werden. Auch bei der Diebstahlversicherung, die üblicherweise als Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung angeboten wird, werden Selbstbehalte vereinbart. Da die Versicherung als Zusatzversicherung zur Kaskoversicherung für Mietwägen gewählt wird, ist die Höhe der Selbstbeteiligung mit der SB-Vereinbarung für die Vollkaskoversicherung vergleichbar. Wird also für die Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 600 Euro vereinbart, wird diese auch für die Diebstahlversicherung fällig.