Sollte man auf Grund eines Unfalles solche Verletzungen oder Behinderungen davon tragen, dass man nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nach zu gehen, so ist man – hat man keine anderweitigen finanziellen Polster – auf die Hilfe des Staates angewiesen. Hier kann eine Unfallrentenversicherung die Retterin in der Not sein. Als Ergänzung zu einer Unfallversicherung zahlt sie dann eine lebenslange Rente.

So zahl die Unfallrentenversicherung der versicherten Person dann eine monatliche Rente, wenn – hervorgerufen durch einen Unfall – eine dauerhafte Invalidität von mehr als 50% gegeben ist; das bedeutet zum Beispiel, dass der Betroffene einen Arm oder auch ein Auge verloren hat. Allerdings muss man wissen, dass, wenn der Invaliditätsgrad unter 50% liegt, der Versicherte keinen Anspruch auf eine Rente hat, höchstens einen aus der Unfallversicherung. Die Unfallrentenversicherung wird meist – wie der Begriff schon vermuten lässt – in Kombination mit einer Unfallversicherung angeboten. Diese Kombination macht auch deshalb Sinn, da die verletzte Person oft gerade nach einem Unfall auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Übernimmt auch dann im Fall des Falles die so genannte „Todesfallsumme“ einen Part der finanziellen Entlastung, so ist dieser Betrag oft nicht ausreichend. Gerade im Falle einer Invalidität fallen oft viele Kosten an, wie zum Beispiel ein behindertengerechter Umbau der Wohnung, so dass der Betrag aus der Unfallrentenversicherung eine willkommene Hilfe ist, ist sie auch noch zusätzlich ein Ersatz für den Wegfall oder die Verringerung des eigenen Verdienstes. Auch für Kinder kann der Abschluss einer Unfallrentenversicherung besonders sinnvoll sein: statistisch gesehen sind sie besonders gefährdet. Sollten sie in jungen Jahren einen Unfall mit einer Invalidität über 50% erleiden, können sie vielleicht nie einer vollen eigenen Beschäftigung nachgehen: eine Unfallrentenversicherung verhilft ihnen dann dazu, zumindest die finanziellen Einbußen abzufedern.

Die Kombination – Unfallversicherung mit Unfallrentenversicherung – muss keineswegs bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, Voraussetzung hierbei ist, dass, falls schon eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde, eine andere Versicherungsgesellschaft explizit einen eigenständigen Unfallrentenversicherungsvertrag anbietet. Die Versicherungsbedingungen sollten im Vorfeld besonders sorgfältig studiert werden – in vielen Fällen, aber eben nicht in allen, sind diese mit denen der Unfallversicherung identisch. Bei der Unfallrentenversicherung ist es besonders wichtig, sich Informationen über die so genannte „Gliedertaxe“ einzuholen, dass heißt welchen Grad der Invalidität die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten für einen bestimmten Gesundheitsschaden zu billigt, da dies einen direkten Einfluss auf die Geldleistungen hat.

Die Höhe der Rente ist vertraglich zu vereinbaren – in den meisten Verträgen ist vorgesehen, dass sich sowohl die Beiträge als auch die Geldleistungen aus der Unfallrentenversicherung an die Lebenshaltungskosten angeglichen werden. Diese so genannte „Dynamik“ soll für einen Inflationsausgleich sorgen. Sollten mit der Zeit dem Versicherten die Beiträge zu teuer werden, kann er diese Dynamik auch jederzeit widerrufen.