Die Dienstunfähigkeitsvorsorge ersetzt in Beamtenberufen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da Beamte grundsätzlich keinen Beruf ausüben sondern anstelle dessen einen Dienst für einen Dienstherren würde eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht ausreichen, es sei denn, diese beinhaltet eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsvorsorge Klausel.

Bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsvorsorge sollte grundsätzlich einiges beachtet werden. Denn in der Regel sollte die Dienstunfähigkeitsvorsorge nur die Vorsorgelücke, welche mit zunehmender Dienstzeit sinkt, absichern.

Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhält der Beamte, egal aus welcher Beamtengruppe, ein sogenanntes Ruhegehalt von dem Dienstherren. Zu Beginn der Dienstzeit fällt dieses Ruhegehalt jedoch noch sehr gering aus und steigt entsprechend mit zunehmender Dienstzeit. Außerdem wird das Ruhegehalt frühestens ab einer Dienstzeit von 5 Jahren gezahlt, sofern vorher eine DU eintritt muss der Beamte vollständig für sich alleine aufkommen. Demnach ist also vor allem in den ersten 5 Jahren eines Dienstes eine Dienstunfähigkeitsvorsorge sehr wichtig. Im Anschluss wird das zu zahlende Ruhegehalt mit jedem Dienstjahr erhöht. Ausschlaggebend für die endgültige Höhe ist zum einen das zu Letzt erhaltene Gehalt, der Familienstand des Beamten und das Alter. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit eines Kinderzuschusses.

Auf Grund des zeitabhängigen Anstieges des Ruhegehaltes sollte eine Dienstunfähigkeitsvorsorge stets so abgeschlossen werden, dass die vereinbarten Versicherungsleistungen mit zunehmender Versicherungszeit sinken. Da mit dieser lediglich die Vorsorgelücke zwischen dem Ruhegehalt und dem Mindestlebensunterhalt abgesichert werden muss. Mittlerweile gibt es mehrere Versicherungsgesellschaften, die eine Dienstunfähigkeitsvorsorge anbieten. Dazu zählt zum Beispiel die Debeka, oder die Hamburg Mannheimer und die Signal Iduna.