Arbeitsmarktrenten bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für Berufsunfähige / Erwerbsunfähige
10. Januar 2011
Die frühere Berufsunfähigkeitsrente wurde durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Besteht gemäß dem medizinischen Gutachten der Rentenversicherung noch die Möglichkeit, zwischen drei und sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt, die in…
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